Was wäre eigentlich, wenn Sie einen Unfall haben oder plötzlich erkranken und nicht selbst über eine Behandlung entscheiden können? Gibt es dann eine bevollmächtigte Person, die in Ihrem Interesse handeln kann? Zugegeben, dieser Gedanke ist nicht schön, aber dennoch wichtig. Ina Breiholz-Eberhardt vom Pflegestützpunkt der Region Hannover hat mir davon berichtet, dass sie immer wieder auf erstaunte Gesichter trifft, wenn sie solche Fragen stellt.
„Im Grunde sollte jeder Mensch ab 18 Jahren eine Vorsorgevollmacht haben, damit eine Vertrauensperson im Notfall schnell handeln kann“, erklärt die Expertin. „Auch für Ehepartner ist dies wichtig.“ Noch immer hält sich der Irrglaube, dass wer verheiratet ist, automatisch für die andere Person Entscheidungen treffen darf. Doch: „Laut dem Ehegatten-Notvertretungsrecht gilt dies nur im medizinischen Bereich“, erklärt Ina Breiholz-Eberhardt. Wenn es beispielsweise darum geht, einen Vertrag zu unterschreiben für eine Wohnung im betreuten Wohnen oder den Vertrag fürs Mobiltelefon zu kündigen, dann greift das Notvertretungsrecht nicht. Zudem ist es auf sechs Monate befristet – danach setzt das zuständige Betreuungsgericht bei Bedarf einen gesetzlichen Betreuer ein.
Um dies zu vermeiden und den Ehepartner oder die Ehepartnerin (oder eine andere Vertrauensperson) rechtlich als bevollmächtigte Person abzusichern, braucht es eine Vorsorgevollmacht. Eine Vorlage können Sie sich auf der Website des Bundesjustizministeriums herunterladen. Mein Tipp: Nutzen Sie Beratungsangebote zum Thema Vorsorgevollmacht, beispielsweise bei einem Pflegestützpunkt, der örtlichen Betreuungsstelle oder einem Betreuungsverein.