Wir kommen nochmal zurück zum Entlastungsbetrag. Wer Unterstützung im Haushalt oder in der Betreuung benötigt, greift häufig auf einen Pflege- oder Betreuungsdienst zurück. Für die 131 Euro Entlastungsbetrag sind dann häufig nur drei bis vier Stunden pro Monat drin, je nach Stundensatz des Pflegedienstes.
Eine Alternative kann die Nachbarschaftshilfe sein. Nachbarschaftshelferinnen und -helfer erhalten oft fünf bis zehn Euro pro Stunde. Es handelt sich um eine Aufwandsentschädigung – nicht um ein Erwerbseinkommen im klassischen Sinn. Für das Budget von 131 Euro können Sie also mehr Stunden nutzen.
Die Nachbarschaftshilfe ist auch eine Möglichkeit, um Nachbarn oder Freundinnen, die im Alltag sowieso schon unterstützen, eine steuerfreie Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen. Pflegeberaterin Simone Schlageter vom Pflegestützpunkt Waldshut erzählte mir, wie das in Baden-Württemberg funktioniert: „Man muss sich bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person nur als ehrenamtlicher Einzelhelfer registrieren lassen und schon kann die Person die Belege bei der Kasse einreichen und erstattet bekommen.“ Einzelhelfer oder Einzelhelferin kann werden, wer älter als 16 Jahre ist, die Unterstützung ehrenamtlich übernimmt (für maximal zwei Personen zeitgleich) und weder verwandt noch mit ihr in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Zugegeben, es ist ein wenig unübersichtlich, weil die Nachbarschaftshilfe je nach Bundesland verschieden geregelt ist und die Angebote sich regional unterscheiden (für einen Überblick empfehle ich Ihnen diese Zusammenfassung der Techniker Krankenkasse). Simone Schlageter jedenfalls meinte, sie hoffe, dass mehr Menschen davon erfahren und sich als Nachbarschaftshelfer registrieren. Denn ist es ja eine Win-Win-Situation. In manchen Bundesländern müssen ehrenamtlich Helfende eine Schulung absolvieren, um sich zu registrieren. Solche Pflegekurse gibt es mittlerweile auch online und für gesetzlich Versicherte in der Regel kostenfrei.