Autofahrer über 70 sollen nach dem Willen der EU-Kommision künftig regelmäßig ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen. Bundesverkehrsminister Wissing will das verhindern – es gebe keinen Grund für „Zwangsuntersuchungen“.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing will Pläne der EU-Kommission stoppen, die Regeln für Führerscheininhaber ab 70 Jahren zu verschärfen. „Ich will keine verpflichtenden Tauglichkeitsprüfungen für Autofahrer über 70, und ich bin zuversichtlich, dass sich dafür in der EU auch keine Mehrheit finden wird“, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Er sei dagegen, dass „der Einzelne immer mehr zum Objekt gemacht wird, sich Zwangsuntersuchungen unterziehen und nach Vorschriftskatalog seinen Alltag gestalten muss“, erklärte Wissing. Das mache „unsere Gesellschaft unmenschlicher“.
Er traue den Senioren zu, dass sie sich „ohne staatliche Vorgaben und bürokratische Kontrolle mit ihrer Gesundheit auseinandersetzen“. Zudem sei es „eine Verantwortung des Umfelds, von Kindern, Verwandten und Nachbarn, mit alten Menschen über das Autofahren zu sprechen“. Die Unfallstatistik verzeichne in der Altersgruppe über 70 „keine signifikanten Zahlen bei schweren Unfällen“, betonte der Minister.
Für viele ältere Menschen auf dem Land sei „ein selbstbestimmtes Leben ohne Auto schwer möglich“. Senioren führen in der Regel auch nicht Hunderte Kilometer über die Autobahn. „Viele nutzen das Auto, um den Supermarkt oder den Arzt im Nachbarort zu besuchen. Prüfungen auf Fahrtauglichkeit enthalten aber Aufgaben wie eine Fahrt von Berlin nach Hamburg. Das ist der objektive Maßstab.“
Der Entwurf einer neuen europäischen Verkehrsrichtlinie sieht vor, dass Autofahrerinnen und Autofahrer ab einem Alter von 70 Jahren alle fünf Jahre den Führerschein auffrischen müssen. Dabei soll auch ihr Gesundheitszustand durch eine verpflichtende ärztliche Untersuchung oder durch eine Selbsteinschätzung abgefragt werden. Nach den Plänen der Kommission sollen die EU-Mitgliedsstaaten selbst entscheiden können, welche der beiden Varianten bei ihnen gelten soll. Die Verkehrsrichtlinie soll dazu beitragen, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null zu bringen.
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