Nachbarschaftshilfe im Kreis Borken
Auf der Homepage des Kreis Borken sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Entlastungsbeitrages zur Nachbarschaftshilfe sowie eine Erläuterung um welche Tätigkeiten es sich genau handelt, detailliert hinterlegt.
Folgender Link führt zur Internetseite des Kreis Borken:
Dort findet sich auch eine Liste mit Anbietern, bei denen der sechsstündige Qualifizierungskurs zur Nachbarschaftshilfe angeboten wird.
Eine wichtige Ergänzung: Aufgrund der Corona-Pandemie ist für die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe befristet bis zum 30. September 2020 kein Qualifizierungsnachweis in Form eines Pflegekurses erforderlich.